⚡AVAS MONDAY – Technische Anforderungen

Neue EU-Vorschriften schreiben vor, dass Elektro- und Hybridfahrzeuge mit einem akustischen Fahrzeugwarnsystem (AVAS) ausgestattet sein müssen, um die Sicherheit von Fußgängern und anderen Verkehrsteilnehmern zu gewährleisten. Das AVAS muss strenge Anforderungen erfüllen, darunter Mindest- und Höchstgeräuschpegel, Temperaturbereich und CAN-Bus-Steuersignale des Fahrzeugs. Außerdem muss jedes Bauteil des AVAS mit dem Namen des Herstellers und einer Identifikationsnummer gekennzeichnet sein. Die Vorschriften sehen vor, dass das Geräusch bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h ausgestrahlt werden muss, das das Geräusch eines Verbrennungsmotors imitiert und aus mindestens zwei Dritteln besteht. Der Ton muss aus der Ferne hörbar sein und mindestens 56 dB(A) und höchstens 75 dB(A) betragen. Das AVAS muss auch automatisch ein Geräusch erzeugen, wenn das Fahrzeug mit einer Geschwindigkeit von 1-20 km/h gefahren wird, sowie beim Rückwärtsfahren.

Das AVAS-System muss diese Anforderungen erfüllen, und Fahrzeuge mit einem Gesamtgeräuschpegel, der den Anforderungen der UNECE-Regelung Nr. 138 entspricht, benötigen kein AVAS-System. Das AVAS muss ein kontinuierliches Tonsignal erzeugen, das für Fußgänger erkennbar ist, mit der Geschwindigkeit des Fahrzeugs synchronisiert wird und mit dem eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor vergleichbar ist. Die Einführung der AVAS-Technologie ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Einführung von Elektro- und Hybridfahrzeugen zu erleichtern.